Nutzungsvereinbarung - digitale Endgeräte
Vereinbarungen zur Nutzung digitaler Endgeräte
Das Mitbringen von privaten digitalen Endgeräten in die Schule geschieht auf eigene Verantwortung, auftretende Schäden können nicht ersetzt werden.
Smartphones, Tablets und andere Endgeräte erfüllen heute vielfältige Funktionen. Die Nutzung dieser Geräte in der Schule soll vor allem als Arbeitsgerät geschehen, zum Beispiel um das Kommunikationsprogramm der Schule („Schulmanager“) oder die APP „DSB“ anwenden zu können.
Die Nutzung des Schulmangers ist dabei von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft auf die Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr) einzuschränken; zur Unterstützung soll die Abschaltfunktion genutzt werden.
In allen Jahrgangsstufen finden im Unterricht und in den Klassenratsstunden Unterweisungen statt, die zu einem fairen Miteinander auch in der digitalen Welt führen sollen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Endgeräten ist den Schülerinnen und Schülern in den Pausenzeiten und in Freistunden erlaubt, wobei folgende Einschränkungen gelten:
Die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen durchgehend gewahrt werden. Daher sind alle Formen von Ton- , Bild oder Videoaufnahmen und deren Verbreitung grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Vereinbarung können von der Schulleitung zur Anzeige gebracht werden.
Der Konsum und die Verbreitung von illegalen oder nicht altersgerechten Inhalten (Spiele, Videos, Webseiten, Botschaften in sozialen Netzwerken) sind verboten.
Telefongespräche, Sprachnachrichten oder Video-Chats ebenso wie das Hören von Musik über Lautsprecher sind im gesamten Schulgelände verboten.
Erziehungsberechtigte, Verwandte oder Freund*innen unterlassen Anrufe innerhalb der Schulzeit. In dringenden Fällen rufen sie im Sekretariat an.
Bei Klassenarbeiten, Klausuren und Lernzielkontrollen sind alle elektronischen Endgeräte ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen oder auf dem Tisch der Lehrkraft abzulegen. Das Nichteinhalten dieser Regel gilt als Täuschungsversuch.
Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarungen können dazu führen, dass die Erlaubnis zur Nutzung digitaler Endgeräte entzogen wird.